Maschinensicherheit mit Weitblick.
Starke Leistungen für optimale Sicherheit

Maschinensicherheit nach MRL 2006/42/EG und BetrSichV.

Ganz gleich ob Hersteller oder Betreiber von Maschinen und Anlagen, die Maschinensicherheit ist das zentrale Thema, das Entwickler, Konstrukteure und Anwendungstechniker Tag für Tag antreibt.

Neben der Sicherheit für Mitarbeiter stehen hier die aktuellen Richtlinien, Normen und Gesetze im Vordergrund, die penibel eingehalten werden müssen.

Immer im Fokus:

  • Sicherheit für Mitarbeiter
  • Vermeidung von Ausfällen
  • Wirtschaftlichkeit & Lebenszyklus von Maschinen
  • Richtlinien, Normen und Gesetze
Leistungsspektrum Maschinensicherheit

Mit Sicherheit ein starker Partner: Franke + Pahl.

  • Sichtung der Anlage bzw. Maschine
  • Ermitteln der Gefährdungen, die von der Anlage bzw. Maschine ausgehen können
  • Umsetzung aller notwendigen Sicherheitsnachrüstungen, elektrische Prüfungen, Reparaturen, Anpassungen, Umbauten sowie Konstruktions- und Ingenieurleistungen
  • Anfertigen einer CE-Kennzeichnung/eines Typenschilds
  • Überprüfung der vorhandenen Dokumentation
  • Richtlinien- und Normenrecherche für die Maschine oder Anlage
  • Durchführung einer Risikobeurteilung nach MRL 2006/42/EG bzw. neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für unvollständige und vollständige Maschinen, sowie für eine verkettete Anlage (Schnittstellenbetrachtung)
  • Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Erstellen eines Maßnahmenplans für die Beseitigung der Gefährdungen
  • Erstellen von Montageanleitungen bei unvollständigen Maschinen
  • Erstellen von Betriebsanleitungen bei vollständigen Maschinen und verkettete Anlagen
  • Erstellen einer EG-Konformitätserklärung nach MRL 2006/42/EG bzw. neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für vollständige Maschinen und verketteten Anlagen
  • Erstellen einer Einbauerklärung nach MRL 2006/42/EG bzw. neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für unvollständige Maschinen
  • Erstellen eines Gefahrstoffkatasters sowie die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gem. §14 GefStoffV (Gefahrfahrstoffverordnung)
  • Konzept und Realisierung von Lockout, Tagout & Try Out  (Lototo) Systemen
  • Zusammenstellung der technischen Dokumentation

Gut zu wissen

Wer eine Maschine erwirbt und in Betrieb nimmt, muss hinsichtlich der CE-Kennzeichnung zunächst nichts beachten, da für die CE-Kennzeichnung der Hersteller verantwortlich ist. Sobald eine Maschine jedoch in ihren wesentlichen Eigenschaften verändert wird, mit anderen Maschinen verkettet oder wer sich eine passende Maschine selbst konstruiert, wird rechtlich gesehen vom Betreiber zum Hersteller.

Lösungsvielfalt

Weitere sicherheitstechnische Dienstleistungen:

Mechanik- und Elektroprüfungen

Unsere Leistungen

Arbeits­sicherheit

Unsere Leistungen
Ihre Lösung beginnt mit einem Guten Gespräch

Franke + Pahl

Berzeliusstraße 87
22113 Hamburg