Die wiederkehrenden Prüfungen von Maschinen und Anlagen wird von der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Um hier den ordnungsgemäßen Zustand von Anlagen und Maschinen, und den damit verbundenen Arbeitsschutz, zu gewährleisten, führen wir für unsere Kunden mechanische und elektrische Prüfungen durch.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für Ihren Betrieb die Gefährdungsbeurteilung der mechanischen und elektrischen Anlagen übernimmt und für die Einhaltung der entsprechenden Prüffristen verantwortlich ist.
1. Elektrische Prüfung von ortsfesten Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3/VDE 0105-100/VDE 0113-1/DIN EN 60204-1:
2. Elektrische Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 3/VDE 0701-702:
3. Mechanische und elektrische Prüfung von Regalbediengeräten nach DIN EN 528:
4. Thermografie von elektrischen Anlagen/Energieverteilern/Schaltschränken:
5. Prüfung gem. DGUV Information 208-016
6. Prüfung gem. DGUV Information 208-032
7. Prüfung gem. DUVG Regel 100 – 500
8. Prüfung gem. DGUV Information 209-030
9. Prüfung gem. DGUV Regel 108-007
10. Prüfung gem. DGUV Vorschrift 68
11. Prüfung gem. DIN EN 14470-1
In explosionsgefährdeten Bereichen muss sichergestellt werden, dass vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis zur nächsten Prüfung Mitarbeiter nicht durch Explosionen und Brände gefährdet werden.
Diese Prüfungen sind dabei in der Betriebssicherheitsverordnung (§§15 und 16 und Anhang 2 Abschnitt 3) geregelt und dürfen ausschließlich von befähigten Personen durchgeführt werden. Zudem muss bei einer Prüfung die Wirksamkeit und Funktion der technischen Schutzmaßnahmen sichergestellt werden.
Leistungsübersicht in Explosionsschutzbereichen:
Die Regeln für Prüfungen legen die TRBS 1201 und 1203 fest. Der nicht-elektrische Explosionsschutz wird in der EU-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX114) festgeschrieben.