Know-how nach Vorschrift
Mechanische und elektrische Prüfungen

Damit Betriebsmittel jederzeit sicher sind.

Die wiederkehrenden Prüfungen von Maschinen und Anlagen wird von der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Um hier den ordnungsgemäßen Zustand von Anlagen und Maschinen, und den damit verbundenen Arbeitsschutz, zu gewährleisten, führen wir für unsere Kunden mechanische und elektrische Prüfungen durch.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für Ihren Betrieb die Gefährdungsbeurteilung der mechanischen und elektrischen Anlagen übernimmt und für die Einhaltung der entsprechenden Prüffristen verantwortlich ist.

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit:

Prüfungen von Franke + Pahl:

1. Elektrische Prüfung von ortsfesten Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3/VDE 0105-100/VDE 0113-1/DIN EN 60204-1:

  • Gebäudeinstallation einschließlich Unterverteilungen und Niederspannungshauptverteilungen
  • Produktionsanlagen aller Branchen, z. B. Chemie und Nahrungsmittel
  • Anlagen in Explosionsschutzzonen

2. Elektrische Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 3/VDE 0701-702:

  • Handwerkzeuge in Werkstatt- und Produktionsumgebung, z. B. Handbohrmaschine, Winkeltrennschleifer usw.
  • Arbeitsmittel in Büroumgebung, z. B. Drucker, Kopierer, Tischsteckdosen usw.

3. Mechanische und elektrische Prüfung von Regalbediengeräten nach DIN EN 528:

  • RBG namh. Hersteller, z. B. Dambach, Beeven, Daifuku, TGW usw.

4. Thermografie von elektrischen Anlagen/Energieverteilern/Schaltschränken:

  • Dient dem vorbeugenden Brandschutz und ist Teil einer präventiven Instandhaltung

5. Prüfung gem. DGUV Information 208-016

  • für Leitern und Tritte

6. Prüfung gem. DGUV Information 208-032

  • für Steigleitern und Steigeisengängen

7. Prüfung gem. DUVG Regel 100 – 500

  • für Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

8. Prüfung gem. DGUV Information 209-030

  • für Pressen und Exzenterpressen

9. Prüfung gem. DGUV Regel 108-007

  • für Paternoster und Regaleinrichtungen

10. Prüfung gem. DGUV Vorschrift 68

  • für Flurförderzeugen, Gabelstaplern

11. Prüfung gem. DIN EN 14470-1

  • für Gefahrstoff- und Sicherheitsschränke
Spezialisierung

Prüfungen in Explosionsschutzbereichen.

In explosionsgefährdeten Bereichen muss sichergestellt werden, dass vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis zur nächsten Prüfung Mitarbeiter nicht durch Explosionen und Brände gefährdet werden.

Diese Prüfungen sind dabei in der Betriebssicherheitsverordnung (§§15 und 16 und Anhang 2 Abschnitt 3) geregelt und dürfen ausschließlich von befähigten Personen durchgeführt werden. Zudem muss bei einer Prüfung die Wirksamkeit und Funktion der technischen Schutzmaßnahmen sichergestellt werden.

Leistungsübersicht in Explosionsschutzbereichen:

  • Prüfung der Dokumentation für den Ex-Bereich auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Vollumfängliche Prüfungen bei Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Ordnungs- und Sichtprüfung alle 3 Jahre für Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen
  • Vollumfängliche Detailprüfung alle 6 Jahre
  • Verfolgung der Prüffristen
  • Erstellung der erforderlichen Prüfprotokolle

Die Regeln für Prüfungen legen die TRBS 1201 und 1203 fest. Der nicht-elektrische Explosionsschutz wird in der EU-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX114) festgeschrieben.

Lösungsvielfalt

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Franke + Pahl

Berzeliusstraße 87
22113 Hamburg