Fast alle Unternehmen beschäftigen neben der Stammbelegschaft Fremdarbeitskräfte: zur Ergänzung des Teams, für Projekte, bei Auftragsschwankungen, Handwerkerleistungen u.v.m. Dies gibt Flexibilität und ermöglicht den Zukauf von Spezialwissen. Wichtig ist hierbei die richtige Auswahl eines geeigneten Dienstleisters und die Beachtung der komplexen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Mögliche Vertragsformen sind Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- und Werkverträge.
In letzter Zeit wird viel gesprochen und geschrieben über Equal Pay, verdeckte Zeitarbeit, falsche Werkverträge etc. Sie sollten daher unbedingt wissen, welche Folgen und Pflichten sich für Sie ergeben, wenn Lieferanten keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben oder Werkverträge nicht korrekt ausgeführt werden.
Damit Sie Vorteile und Nutzen, aber auch Gefahren und Risiken kennen und die für Ihre Bedürfnisse und Anforderungen richtige Vertragsart wählen, möchten wir Sie zu unserer Kundeninformationsveranstaltung einladen:
„Fremdarbeitskräfte im Betrieb – AÜ oder WV?
Was ist dabei zu beachten und wo liegen die Unterschiede“
am 4. September 2014 um 15 Uhr im Hotel Böttcherhof Hamburg
Untenstehend finden Sie weitere Informationen zur Agenda und zu den Referenten.
Gerne können Sie sich bei Sabine Lehmann, Tel. 040/73627-195 oder unter s.lehmann(at)franke-pahl.de anmelden.
Programm
15.00 Uhr | Registrierung und Begrüßungskaffee |
15.15 Uhr | Fachvortrag von Olaf Möllenkamp, Arbeitsrichter: |
16.30 Uhr | Vortrag von Roger von Nordheim, Geschäftsbereichsleiter Technische Personaldienstleistungen bei Franke + Pahl: |
17.15 Uhr | Fragen und Antworten |
17.30 Uhr | Get Together mit den Referenten |
Referenten
Olaf Möllenkamp | Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg |
Roger von Nordheim | Technischer Betriebswirt mit langjähriger Erfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung |