Viele Unternehmen lassen sich in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit noch nicht in rechtssicherem Umfang betreuen (unzureichende Umsetzung der seit 2011 rechtsgültigen DGUV Vorschrift 2). Dies kann zu Haftungsrisiken führen, denn allein dieser Punkt stellt einen Verstoß in Form eines Organisationsverschuldens dar.
Im Schadensfall ist vom Unternehmer oder der Führungskraft der Nachweis über ordnungsgemäßes Handeln zu erbringen. Vor straf-, zivil- und sozialrechtlichen Konsequenzen schützt Sie und Ihr Unternehmen nur eine hinreichende Risikoabsicherung.
Hören Sie von zwei erfahrenen Referenten, wie Sie sich und Ihr Unternehmen schützen können. Wir laden Sie ein zu unserer Kundeninformationsveranstaltung
„Arbeitgeberhaftung in der Arbeitssicherheit –
Konsequenzen bei Verstoß gegen Schutzvorschriften“
am 30. Oktober 2014 um 15 Uhr im Hotel Böttcherhof Hamburg.
Untenstehend finden Sie weitere Informationen zur Agenda und zu den Referenten.
Gerne können Sie sich bei Sabine Lehmann, Tel. 040/73627-195 oder unter s.lehmann@franke-pahl.de anmelden.
Programm
15.00 Uhr | Registrierung und Begrüßungskaffee |
15.15 Uhr | Fachvortrag von Olaf Möllenkamp, Arbeitsrichter: |
16.30 Uhr | Vortrag von Dipl.-Ing. Andreas Bohnsack, Geschäftsbereichsleiter bei Franke + Pahl: |
17.15 Uhr | Fragen und Antworten |
17.30 Uhr | Get Together mit den Referenten |
Referenten
Olaf Möllenkamp | Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg Seit 2001 Richter am Landgericht Lübeck
|
Andreas Bohnsack | Studium zum Dipl.-Ing. Maschinenbau |