Sicherheit für Ihre Lagereinrichtungen und Regale
Lagereinrichtungen und Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung und müssen nach der neuen europäischen DIN EN 15635 alle 12 Monate sachkundig geprüft werden.
Lagereinrichtungen und Regale wie beispielsweise Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Ein- und Durchfahrregale unterliegen als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung. Das bedeutet, sie sind von befähigten Personen regelmäßig zu kontrollieren. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt neuerdings fest, dass dies mindestens alle 12 Monate zu erfolgen hat. Arbeitgeber und Betreiber haben damit neue Pflichten und tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitsmittel.
Da eine qualifizierte Inspektion hohe Fachkompetenz und Erfahrung erfordert, haben wir speziell geschulte Fachkräfte. Diese machen für Sie produktionsbegleitend und herstellerunabhängig
- Sicht- und Funktionskontrollen auf beispielsweise Deformationen, Beschädigungen oder Fehlteile
- erforderliche Inspektionsprotokolle inkl. Prüfplaketten
- notwendige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Überprüfung und Neuberechnung der Fach- und Feldlasten
Sorgen Sie mit uns für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, sparen Sie Reparaturkosten und reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko.
Ihr Ansprechpartner:
Rolf Raelert
Tel: 040/73627-160
r.raelert@franke-pahl.de
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