Ab 1.1.2012 hat Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 2 Konsequenzen
Franke + Pahl, ihr Partner für das Arbeitssicherheits-Management
Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine zu erfüllende Vorschrift und Pflicht jedes Arbeitgebers, sie reduziert Unfälle und Ausfallkosten, motiviert Mitarbeiter, erhöht Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Image des Unternehmens.
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Die SiFa als speziell ausgebildete Person (Techniker, Meister oder Ingenieur) unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der EG-RL 89/391 Arbeitsschutz, der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften.
Einsatzzeiten einer SiFa hängen vom Betriebszweck, der Anzahl der Mitarbeiter und Gefährdungen ab. Die Einsatzzeiten ergeben sich aus der neuen DGUV Vorschrift 2. Diese führt zugleich zu mehr Eigenverantwortung jedes Unternehmers, insbesondere durch die damit verbundenen Neuregelungen. Lassen Sie sich von uns fachkundig beraten. Neu sind die Ansätze zur Ermittlung von Betreuungsinhalt und -bedarf (Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung, anlassbezogene Betreuung).
Als Ihr externer Dienstleister für Arbeitssicherheits-Management berät Sie unsere SiFa bei der
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen
- persönlichen Schutzausrüstung.
Im Zuge von protokollierten Begehungen werden in Ihrem Unternehmen die
- Arbeitsbedingungen, Betriebsanlagen und Arbeitsmittel beurteilt,
- die Einhaltung von Schutzzielen überwacht,
- Mängel gemeldet und Maßnahmen vorgeschlagen sowie
- auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften hingewirkt.
Zu den Leistungen gehören insbesondere: Gefährdungsbeurteilungen, ASA-Sitzungen, Beratung der Personalvertretung, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Anlagenrevisionen, Evakuierungsübungen, Gefahrstoffkataster. Und das Beste: teilweise können wir auch die notwendige Prüfung und Mängelbeseitigung anbieten, sei es bei elektrischen Betriebsmitteln (BGV A3) oder die Risikobeurteilung Ihrer Altmaschinen (CE-Kennzeichnung). Sie erhalten den Service aus einer Hand.
Ein externer Dienstleister hat für Sie noch weitere klare Vorteile:
- Individuelle, Ihren Bedürfnissen angepasste Betreuung
- Flexibilität, Sie brauchen keine zusätzliche Kraft, Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet
- Kostentransparenz, Sie zahlen nur die Stunden, die vereinbart werden. Keine teure Ausbildung, Fortbildung, Einarbeitung und Ausfallrisiko eigener Mitarbeiter
Mehr dazu finden Sie unter franke-pahl.de/Leistungen/Arbeitssicherheit. Weiteres Informationsmaterial gibt es hier als PDF-Download.

